Kostenerstattungsverfahren Psychotherapie – Antrag & Widerspruch als PDF

Schon unser neues, umfassendes Portal Kassen-Lotse.de entdeckt?

Dieses Tool für die Kostenerstattung Psychotherapie ist jetzt Teil von Kassen-Lotse.de! Dort finden Sie Hilfe und Generatoren für viele weitere Anträge und Widersprüche rund um Krankenversicherung, Pflege, Rente und mehr.

Besuchen Sie jetzt Kassen-Lotse.de »

Wenn du keinen Therapieplatz bei einer kassenärztlich zugelassenen Praxis findest, hast du das Recht, eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Dieses Tool hilft dir dabei – kostenlos, anonym & direkt als PDF.

📄 Antrag erstellen 📑 Widerspruch schreiben 📝 Kontaktprotokoll führen

💛 Unterstütze dieses Projekt

Dieses Tool ist kostenlos und spendenbasiert. Wenn du möchtest, kannst du uns freiwillig mit einem kleinen Beitrag unterstützen:

Hinweis: Unsere Inhalte und Formulare ersetzen keine Rechtsberatung. Sie dienen der allgemeinen Unterstützung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Wie funktioniert das?

Das Tool generiert ein offizielles PDF-Dokument, das du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst. Es enthält alle nötigen Angaben inklusive Kontaktversuchen und Gesetzesbezug (§13 Abs. 3 SGB V). Optional kannst du auch ein Widerspruchsschreiben erstellen, falls dein Antrag abgelehnt wurde.

Ihr Weg zur Psychotherapie: Anleitung und Vorlage für das Kostenerstattungsverfahren

Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V ist Ihre Chance auf eine zeitnahe Psychotherapie, wenn Sie keinen Platz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden. Unsere Webseite bietet Ihnen eine detaillierte Anleitung und eine direkte Vorlage, um Ihren Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie einfach zu erstellen. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen und was zu beachten ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Anleitung zum Kostenerstattungsverfahren dient Ihrer Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Anforderungen können je nach Krankenkasse leicht variieren. Informieren Sie sich ggf. zusätzlich direkt bei Ihrer Krankenkasse oder holen Sie sich Unterstützung bei Beratungsstellen.

Datenschutz

Alle Daten bleiben nur in deinem Browser. Es findet keine Speicherung oder Übertragung an Dritte statt.

Für ausführlichere Informationen besuchen Sie bitte die Datenschutzerklärung auf unserer Hauptseite Kassen-Lotse.de/datenschutz.html (angenommener Link).

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Was ist das Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie?

 

Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V ist eine Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden. Die Krankenkasse muss die Kosten für einen approbierten Therapeuten ohne Kassenzulassung übernehmen, wenn die Dringlichkeit der Behandlung nachgewiesen ist.

 

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Antrag auf Kostenerstattung erfüllen?

 

Sie benötigen eine ärztliche Bestätigung über einen dringenden Behandlungsbedarf. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie bei mehreren kassenzugelassenen Praxen erfolglos nach einem Platz gesucht haben. Ein **Kontaktprotokoll**, das Ihre Versuche dokumentiert, ist dabei unerlässlich.

   

Was gehört in ein Kontaktprotokoll und warum ist es wichtig?

 

Das Protokoll listet Ihre Bemühungen auf, einen Therapieplatz zu finden. Es sollte Datum des Anrufs oder Kontakts, den Namen der Praxis und die Begründung der Absage enthalten (z.B. "Warteliste bis 2026"). Es ist ein entscheidender Nachweis für Ihren Antrag.

   

Was soll ich tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

 

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie **innerhalb eines Monats** schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Schreiben sollten Sie die Ablehnung sachlich begründen und die Notwendigkeit Ihrer Behandlung nochmals hervorheben.

 

Muss ich die Therapie erst selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse erstattet?

 

Ja. Sie müssen die Kosten für die Behandlung zunächst selbst tragen und erhalten die Erstattung von Ihrer Krankenkasse im Nachhinein. Die Erstattungshöhe orientiert sich meist an den Kosten, die auch bei einem Kassentherapeuten angefallen wären.